In der privaten
Unfallversicherung unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht ("
Obliegenheit") Angaben zur zu versichernden Person wie
- Berufs- und Tätigkeitsmerkmale ("Gefahrengruppen");
- Gesundheitszustand und Vorschäden;
- bereits bestehender Versicherungschutz.
Entsprechende Fragen im
Versicherungsantrag muss der
Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß beantworten. Dies betrifft ebenso Veränderungen während der Vertragslaufzeit. Fehlende oder unkorrekte Angaben können zum Rücktritt der
Versicherungsgesellschaft vom
Vertrag bzw. zu dessen Leistungsfreiheit führen.
Nach Eintritt des Unfalls („
Versicherungsfall“) sind weitere Obliegenheiten wie
- die Hinzuziehung eines Arztes und Unterrichtung der Gesellschaft;
- die wahrheitsgemäße Ausfüllung und Zustellung der Unfallanzeige;
- Auskünfte über zusätzlich angeforderte sachdienliche Hinweise;
- die Duldung der Arztprüfung durch die Versicherungsgesellschaft;
- die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
zu befolgen. Beim Tod der versicherten Person muss dieses Ereignis der Gesellschaft innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.